Ich habe hier für Sie einige der wichtigsten Unterstützungsangebote und gesetzliche Erleichterungen Zusammengefasst.
Soforthilfe für kleine Unternehmen
Für Solo- Selbstständige und Kleinstbetriebe wurde von der Bundesregierung eine Maßnahme zur Soforthilfe beschlossen. Unternehmen erhalten eine Einmalzahlung für drei Monate bis zu 9000,- € bzw. bis zu 15.000,- €. Die höhe der Soforthilfe bestimmt sich nach der Anzahl der im Unternehmen Beschäftigten.
Die Abwicklung der Leistungen erfolgt über die Bundesländer. Eine Kumulierung der Bundes & Länder -Hilfen ist möglich.
Außerdem wird der Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II vereinfacht. Die Selbstständigkeit muss beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.
Günstige KfW-Kredite
Zukünftig sollen im Rahmen des KfW- Förderprogrammes günstige und leichter zu erhaltende Kredite ausgegeben werden. Die Vergabe läuft über die staatliche Bank KfW. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KfW unter: "https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html ", bei der Beantragung des Kredites stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Energieleiferverträge Zahlung aussetzen
Im Rahmen der Anhaltenden Corona- Krise wurde heute ein Gesetz vom Bundesrat verabschiedet, das die wirtschaftlichen Folgen für Privatkunden und Kleinstunternehmen (bis zu 9 Mitarbeiter / Jahresumsatz unter 2.000.000€) weiter abdämpfen soll.
Bis zum 30. Juni können diese die Zahlungen für Strom- Gasbelieferung im Extremfall sogar vollständig aussetzen, ohne dabei direkt eine Kündigung der Lieferverträge befürchten zu müssen. Das gilt nur für Verträge, die vor dem 8. März abgeschlossen wurden.
Allerdings ist hier zu beachten, dass lt. Gesetz nachgewießen werden muss, dass Sie aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Desweiteren darf die Zahlung nur eingestellt werden, wenn durch die Zahlung die wirtschaftliche Grundlage gefährdet würde.
Eine weitere Option für Unternehmen könnte es sein, eine individuelle Vereinbarung mit dem Energielieferanten zu treffen. Ein geschlossenes Restaurant wird zB kaum soviel Strom verbrauchen wie ein geöffnetes. In vielen Fällen ist es möglich schon jetzt die zu zahlenden Abschläge für die kommenden Monate zu reduzieren. Diesbezüglich bin ich bin bereits mit mehreren Lieferanten in Klärung.
Weitere Fragen zum Thema? Ich bin weiterhin für euch da, und stehe euch mit Rat & Tat zur Seite, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.